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AGB

1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Richard Butz (nachfolgend Tennisschule) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an die Tennisschule zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule, die Platz- und Hallenordnungen des TC Rot-Blau Regensburg e.V. sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

3. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Videoanalysen via Email. Die Trainer der Tennisschule teilen die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt der Tennisschule vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Der Tennisschule ist es erlaubt, andere Kursteilnehmer vereinzelt zum „schnuppern“ in eine Gruppe einzufügen. Dies bedarf der vorherigen Absprache mit den Gruppenteilnehmern. Die dadurch veränderten Kosten für den Unterricht werden vom dazukommenden Schüler an die ursprünglichen Gruppenteilnehmer erstattet.

4. Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 30, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege und das Aufwärmen. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze der Tennishallen dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Hallenbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der Tennisschule vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Süßwaren jeglicher Art sind während des Trainings untersagt. Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Hallenplatz nicht gestattet. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

5a. Trainingskosten

Die Entrichtung der Trainingskosten erfolgt per Überweisung der zugesandten Rechnung, per Lastschrifteinzug oder über den Kauf in unserem Online Shop. Gültig sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.

5b. Hallenkosten

Für die Hallennutzung in Verbindung mit dem Tennistraining der Tennisschule fallen Hallennutzungsgebühren an, die die Tennisschule in Rechnung stellt.

6. Ausgefallene Stunden

Im Rahmen des Mannschafts- oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Sofern vereinbarte Einzeltrainingstermine vom Kunden der Tennisschule nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem Termin unterrichten. Die Trainer werden die abgesagte Trainingseinheit dann zu einem anderen Zeitpunkt nachspielen. Vom Kunden mehr als 1 mal 48 Stunden vorher oder kurzfristigere abgesagte Termine werden nicht nachgeholt. Die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, ihr Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Die Tennisschule benennt mehrere Nachholtermine. Falls die Nachholtermine von Seite des Kunden nicht wahrgenommen werden können, entfällt die Leistungspflicht der Tennisschule und es wird keine Rückerstattung der Trainingskosten fällig. Sind von Seite der Tennisschule keine Nachholtermine angeboten, so werden die Kosten zurückerstattet oder für die neue Saison nicht in Rechnung gestellt.

8. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht der Trainer der Tennisschule für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten der Trainer der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Trainer der Tennisschule übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

9. Aufsicht

Die Haftung der Tennisschule für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.

10. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.